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FAQ - Häufig gestellte Fragen an AiB

Lesen Sie in unseren FAQ Antworten auf Fragen, die uns bei AiB schon besonders häufig gestellt worden sind. Sie haben selbst eine Frage? Vielleicht wird Sie Ihnen hier beantwortet!

Wie funktioniert eine Behandlung bei Arbeit in Bewegung?

Nach vorheriger Buchung kommt unser Team direkt an den Arbeitsplatz (z.B. Büro, Produktionsbetrieb…). Somit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Behandlungen wie Massagen oder Physiotherapie vor Ort in Anspruch nehmen – und das ohne dafür wohin zu fahren oder Freizeit verplanen zu müssen!

Durch unser unkompliziertes Buchungssystem können die Angestellten ihre Behandlungen selbst planen und fixieren – innerhalb eines Zeitraumes, den das Unternehmen mit uns zuvor vereinbart. Wir gestalten die Angebote individuell und auf die jeweiligen Bedürfnisse eines Betriebes abgestimmt!

Unsere Angebote für Unternehmen unterstützen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Menschen können dort, wo die meisten Schmerzen in ihrem Alltag entstehen, etwas dagegen unternehmen.

Welche Gebiete werden von Arbeit in Bewegung betreut?

Unser Firmensitz ist in St. Kanzian am Klopeinersee, dort befindet sich auch unser BegegnungsZentrum, wo wir unter anderem Physiotherapie und Massage unterschiedlichster Art anbieten.

Wir betreuen Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen in den Bezirken Klagenfurt, Klagenfurt Land und Völkermarkt.

Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns? Kontaktieren Sie uns! Im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam individuelle Vereinbarungen festlegen und das beste Konzept für Ihren Betrieb erarbeiten!

Wird meine Behandlung von der Kasse übernommen?

Vor einer Physiotherapie benötigen Sie eine Zuweisung Ihres Arztes.
Da Sylvia, unsere Physiotherapeutin, eine Wahltherapeutin ist, ist je nach Verordnung eine teilweise Kostenrückerstattung möglich. Für eine Rückverrechnung muss die Verordnung vor Behandlungsbeginn chefärztlich bewilligt werden.
Bei präventiven Behandlungseinheiten sind die Kosten leider selbst zu tragen.


Wie werden die Kosten rückverrechnet?

Lesen Sie hier unsere Schritt für Schritt Anleitung – von der Verordnung bis zur Rückerstattung:

1.
Überweisung des behandelnden Arztes (ab diesem Zeitpunkt können Physiotherapeuten mit Ihrem Thema zu arbeiten beginnen)

2.
Chefärztliche Bewilligung einholen (das geschieht bei der Krankenkasse – gerne erledigen wir das per Fax für Sie, bei unserem ersten Treffen. Bitte bringen Sie dazu die Zuweisung mit!)

3.
Vereinbaren Sie nun einen Termin mit uns für Ihre erste Behandlung.

4.
Am Therapieende werden die Behandlungen bezahlt – unsere Rechnung mit der Zahlungsbestätigung können Sie nun bei der Krankenkasse einreichen.

5.
Nach dem Einreichen wir Ihnen ein Teil der Kosten rückerstattet. Wie hoch der Betrag ist, den Sie rückerstattet bekommen, hängt von der jeweiligen Kasse ab – bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Krankenkasse.

Rückerstattung durch Zusatzversicherungen
Wenn Sie eine Unfallversicherung besitzen und die Therapie im Anschluss an einen Unfall in Anspruch nehmen, fragen Sie bei der Versicherung nach ob diese den restlichen Betrag übernimmt.

Können auch Privatpersonen Behandlungen bei Arbeit in Bewegung buchen?

Ja, wir bieten auch Behandlungen für Privatpersonen in unserem BegegnungsZentrum in St. Kanzian am Klopeinersee an. Sie können bei uns Ihre Physiotherapie machen, egal ob präventiv oder aufgrund von akuten Beschwerden. Auch bieten wir unterschiedliche Formen von Massagen und Workshops zu Themen rund um die Gesundheitsförderung an!

Die Antwort auf Ihre Frage ist in unseren AiB FAQ nicht dabei?
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!